Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, wenn Sie beispielsweise die notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen, kann eine Untersagung für das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe erfolgen.
Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Rechtsgrundlage
- § 31 Gaststättengesetz (GastG),
- § 35 Gewerbeordnung (GewO).
Was sollte ich noch wissen?
Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
Ansprechpartner/in
Frau Carmen Nagel![]() | |
Sachbearbeiterin OrdnungsamtRathaus, Zimmer 008 // EG Stiefenhoferplatz 1 22885 Barsbüttel Telefon: 040 67072-126 Telefax: 040 67072-101 E-Mail: carmen.nagel@barsbuettel.landsh.de
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Herr Frank Wolfsperger![]() | |
Fachdienstleiter FD 12 - Öffentliche Sicherheit und BürgerbüroRathaus, Zimmer 026 // EG Stiefenhoferplatz 1 22885 Barsbüttel Telefon: 040 67072-120 Telefax: 040 67072-101 E-Mail: frank.wolfsperger@barsbuettel.landsh.de Aufgaben: | ![]() |