Wenn Sie beobachten, dass ein Straßenablauf (Gully) verstopft ist und sich das Regenwasser dort staut oder wenn Sie bemerken, dass die Abwässer aus Ihrer Wohnung beziehungsweise Ihrem Haus nicht mehr ablaufen, rufen Sie möglichst schnell Ihre örtliche Störungsstelle an. Auch bei allen anderen Störungen, die das öffentliche Kanalsystem betreffen, ist diese der richtige Ansprechpartner für Sie.
Kanalstörung melden
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
- An die Störungsstelle (Servicenummer) der Gemeinde, Stadt oder des Amtes oder
- direkt an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bereich der Straßenablauf verstopft ist.
Rechtsgrundlage
§ 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
§ 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Ansprechpartner/in
Herr Gerald Greiser![]() | |
Fachdienstleiter FD 41 - Tiefbau und UmweltRathaus, Zimmer 230 // 2. OG Stiefenhoferplatz 1 22885 Barsbüttel Telefon: 040 67072-410 Telefax: 040 67072-105 E-Mail: gerald.greiser@barsbuettel.landsh.de
|