Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Meldepflicht: Bewohner Krankenhaus / Pflegeheim
Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Ansprechpartner/in
Frau Swetlana Stoll![]() | |
Sachbearbeiterin BürgerbüroRathaus, Zimmer 002 // EG Stiefenhoferplatz 1 22885 Barsbüttel Telefon: 040 67072-122 Telefax: 040 67072-101 E-Mail: swetlana.stoll@barsbuettel.landsh.de Aufgaben: | ![]() |
Frau Kerstin Haßler![]() | |
Sachbearbeiterin BürgerbüroRathaus, Zimmer 003.2 // EG Stiefenhoferplatz 1 22885 Barsbüttel Telefon: 040 67072-124 Telefax: 040 67072-101 E-Mail: kerstin.hassler@barsbuettel.landsh.de
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Frau Wencke Schwenckner![]() | |
Sachbearbeiterin BürgerbüroRathaus, Zimmer 003.1 // EG Stiefenhoferplatz 1 22885 Barsbüttel Telefon: 040 67072-125 Telefax: 040 67072-101 E-Mail: wencke.schwenckner@barsbuettel.landsh.de Aufgaben: | ![]() |
Frau Mirja Stötzer![]() | |
Sachbearbeiterin BürgerbüroRathaus, Zimmer 001 // EG Stiefenhoferplatz 1 22885 Barsbüttel Telefon: 040 67072-123 Telefax: 040 67072-101 E-Mail: mirja.stoetzer@barsbuettel.landsh.de Aufgaben: | ![]() |