Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie jedoch einen schriftlichen Antrag stellen.
Standplatzgenehmigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bereich die Veranstaltung stattfindet.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Standplatzgenehmigung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:
- Reisegewerbekarte oder
- Sondernutzungserlaubnis.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Rechtsgrundlage
Gewerbeordnung (GewO) zuzüglich allgemeines Ordnungsrecht (zum Beispiel Straßen- und Wegerecht)
Ansprechpartner/in
Frau Carmen Nagel![]() | |
Sachbearbeiterin OrdnungsamtRathaus, Zimmer 008 // EG Stiefenhoferplatz 1 22885 Barsbüttel Telefon: 040 67072-126 Telefax: 040 67072-101 E-Mail: carmen.nagel@barsbuettel.landsh.de
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Herr Frank Wolfsperger![]() | |
Fachdienstleiter FD 12 - Öffentliche Sicherheit und BürgerbüroRathaus, Zimmer 026 // EG Stiefenhoferplatz 1 22885 Barsbüttel Telefon: 040 67072-120 Telefax: 040 67072-101 E-Mail: frank.wolfsperger@barsbuettel.landsh.de Aufgaben: | ![]() |