Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Ampeln): Störung melden
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.
Rechtsgrundlage
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Ansprechpartner/in
Herr Dirk Onischke![]() | |
Leiter BaubetriebshofBaubetriebshof Hanskampring 11 22885 Barsbüttel Telefon: 040 66854901 Telefax: 040 66854903 E-Mail: dirk.onischke@barsbuettel.landsh.de
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