Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Winterdienst
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner/in
Herr Dirk Onischke![]() | |
Leiter BaubetriebshofBaubetriebshof Hanskampring 11 22885 Barsbüttel Telefon: 040 66854901 Telefax: 040 66854903 E-Mail: dirk.onischke@barsbuettel.landsh.de
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