Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Zufahrt zum Grundstück herstellen, ändern
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An das Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplanskizze,
- Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird.
Rechtsgrundlage
§§ 21 und 24 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Ansprechpartner/in
Herr Gerald Greiser![]() | |
Fachdienstleiter FD 41 - Tiefbau und UmweltRathaus, Zimmer 230 // 2. OG Stiefenhoferplatz 1 22885 Barsbüttel Telefon: 040 67072-410 Telefax: 040 67072-105 E-Mail: gerald.greiser@barsbuettel.landsh.de
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