Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Nebenwohnung abmelden
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Ansprechpartner/in
Frau Kerstin Haßler![]() | |
Sachbearbeiterin BürgerbüroRathaus, Zimmer 003.2 // EG Stiefenhoferplatz 1 22885 Barsbüttel Telefon: 040 67072-124 Telefax: 040 67072-101 E-Mail: kerstin.hassler@barsbuettel.landsh.de
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Frau Wencke Schwenckner![]() | |
Sachbearbeiterin BürgerbüroRathaus, Zimmer 003.1 // EG Stiefenhoferplatz 1 22885 Barsbüttel Telefon: 040 67072-125 Telefax: 040 67072-101 E-Mail: wencke.schwenckner@barsbuettel.landsh.de Aufgaben: | ![]() |
Frau Mirja Stötzer![]() | |
Sachbearbeiterin BürgerbüroRathaus, Zimmer 001 // EG Stiefenhoferplatz 1 22885 Barsbüttel Telefon: 040 67072-123 Telefax: 040 67072-101 E-Mail: mirja.stoetzer@barsbuettel.landsh.de Aufgaben: | ![]() |
Frau Swetlana Stoll![]() | |
Sachbearbeiterin BürgerbüroRathaus, Zimmer 002 // EG Stiefenhoferplatz 1 22885 Barsbüttel Telefon: 040 67072-122 Telefax: 040 67072-101 E-Mail: swetlana.stoll@barsbuettel.landsh.de Aufgaben: | ![]() |