Das Schiedsamt Barsbüttel, vertreten durch Rainer Jürgens und in Stellvertretung durch Nicole Siemers, zeigt erfolgreiche Wege zur Streitschlichtung.
Sie haben Ärger und wollen
- nicht gleich zum Anwalt
- nicht sofort vor Gericht klagen
- eine schnelle Erledigung
- ein kostengünstiges Verfahren
- eine dauerhafte Lösung
In vielen Fällen kann das Schiedsamt Ihnen weiterhelfen. In einigen Bereichen ist ein Schlichtungsversuch vom Gesetzgeber sogar zwingend vorgeschrieben, bevor Klage eingereicht werden kann.
Darum sind wir erfolgreich
- unparteiisch
- geschulte Streitschlichter
- zur Verschwiegenheit verpflichtet
- vom Amtsgericht vereidigt
- unterliegen ständigen Qualitätskontrollen
- aus dem Schlichtungsergebnis (Vergleich) kann im Bedarfsfall 30 Jahre lang vollstreckt werden.
Ablauf einer Schlichtung
Auf Ihren schriftlichen Antrag führt der Schiedsmann/die Schiedsfrau eine Schlichtungsverhandlung mit allen Streitparteien durch. Neben den beteiligten Parteien dem Veranlasser (Antragsteller) und der Gegenseite (Antragsgegner) kann auch ein Beistand an dem Gespräch teilnehmen. Das Schlichtungsergebnis (im Idealfall ein Vergleich) wird von den Parteien gemeinsam erarbeitet und dann von Rainer Jürgens protokolliert. Anders als in einer Gerichtsverhandlung, die sich nur nach der „Anspruchsebene“ richten kann, findet eine Schlichtung auch auf der „Bedürfnisebene“ statt.
Bei nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten ist der Schiedsmann zuständig für Ansprüche aus dem Nachbarrecht Schleswig-Holstein, wie zum Beispiel zur Einhaltung der Grundstückgrenzen, Bepflanzung, Errichtung von Zäunen, Beschneiden von Hecken und Bäumen, Einwirkungen von Immissionen (Lärm, Gerüche) usw. Das Schiedsamt hilft auch bei Schadensersatzansprüchen oder bei zivilrechtlichen Forderungen bei Verletzung der persönlichen Ehre. Ebenso steht das Schiedsamt bei Strafsachen, wie zum Beispiel Hausfriedensbruch, Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und bei Rauschtaten zu Verfügung.
Was macht das Schiedsamt nicht
Familien- und arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sowie notarielle Angelegenheiten.
Gebühren
Gemäß § 45 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) betragen die Kosten für ein Schiedsverfahren zwischen 20 und 75 Euro. Gegebenenfalls angefallene Auslagen können gemäß § 46 SchO noch hinzukommen (Porto, Telefon, Fotokopien, Fahrtkosten, etc.)
Schiedsamt
Rainer Jürgens
Tel. privat (040) 670 40 03
E-Mail: rainer.juergens@schiedsmann.de
Vertretung Schiedsamt
Nicole Siemers
Tel. (040) 670 34 77
Sprechzeiten nur nach Vereinbarung!