Haushaltsplan
Jede Gemeinde hat das Recht der finanziellen Eigenverantwortung, das bedeutet: Die Kommunen gestalten ihre Finanzierung mittels eines Haushaltsplans selbst.
Grundsätzlich muss die Gemeindevertretung jedes Jahr einen neuen Haushaltsplan beschließen, also festlegen, in welche Bereiche die Gemeinde investieren, wo sie sparen soll. Auch die Hebesätze der Steuern beschließen die gemeindlichen Politiker.
Im folgenden finden Sie den aktuellen Haushaltsplan der Gemeinde Barsbüttel. Er enthält zum einen den Vermögens-, zum anderen den Verwaltungshaushalt. Sofern der Erlass eines Nachtragshaushaltes erforderlich wurde, finden Sie diesen ebenfalls hier.
Der Verwaltungshaushalt bildet die laufenden Einnahmen und Ausgaben ab. Zu den Ausgaben zählen beispielsweise Personal-, Sach- oder auch Energiekosten. Zu den Einnahmen gehören unter anderem Erträge aus Steuern und Gebühren.
Der Vermögenshaushalt erfasst das Vermögen und die Investitionen der Gemeinde, beispielsweise Kosten für den Straßenausbau oder für die Sanierung gemeindeeigener Gebäude. Ebenfalls im Vermögenshaushalt stehen die Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken.
Nach welchen Regeln ein kommunaler Haushalt aufgestellt werden muss, regelt die Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes.



Haushalt 2022 - Alle Dokumente in einer Datei
Dateibezeichnung: | Haushalt 2022 - Alle Dokumente in einer Datei |
Dateiendung: | |
Dateigröße: | 4 MB |
Stand: | 19.04.2022 |
Copyright: | Gemeinde Barsbüttel |
Ansprechpartner/in
Herr Holger Fischer![]() | |
Fachbereichsleiter FB 2 - FinanzenRathaus, Zimmer 211 // 2. OG Stiefenhoferplatz 1 22885 Barsbüttel Telefon: 040 67072-200 Telefax: 040 67072-105 E-Mail: holger.fischer@barsbuettel.landsh.de Aufgaben: |