Ortsrecht
Das Ortsrecht beinhaltet die gemeindeeigenen Satzungen und Verordnungen einer Kommune. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung darf und muss eine Gemeinde ihre Angelegenheiten regeln und Rechtsvorschriften erlassen. Diese sogenannten Satzungen beinhalten zum Beispiel die Höhe der Gebühren für Kitas oder Straßenreinigung und regeln die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer. Auch der Flächennutzungsplan ist Teil des Ortsrechts. Die Summe aller Vorschriften, die für Barsbüttel beschlossen wurden, finden Sie im folgenden.
Anm. „Die Gemeinde Barsbüttel verkennt nicht die Problematik, die sich einerseits aus der Gleichstellung von Mann und Frau im Hinblick auf die geschlechtsspezifische Nennung in Rechtsnormen, und andererseits aus der Notwendigkeit von Klarheit und Verständlichkeit der Rechtsnormen ergibt. Nicht immer sind geschlechtsneutrale Nennungen möglich. Gesetzestexte dienen in erster Linie zur Übermittlung eindeutiger Regelungsinhalte. Eine Erschwerung der Verständlichkeit möchte die Gemeinde Barsbüttel vermeiden. Es wird daher zukünftig bei Änderungen des Ortsrechtes auf die Nennung der weiblichen Form verzichtet. Die Gemeinde Barsbüttel weist nachdrücklich darauf hin, dass Frauen und Männer gleichermaßen angesprochen werden."