Ausschreibungen
- Im UVgO_Bereich ist bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) die beschränkte Ausschreibung zulässig. Unter 1.000 EUR (netto) kann der sog. „Direktauftrag“ nach einer Preisanfrage erfolgen.
- Im VOB-Bereich ist bis zu einem geschätzten Auftragswert von 1 Mio EUR (ohne Umsatzsteuer) die beschränkte Ausschreibung zulässig. Unter 100.000 EUR (netto) ist eine freihändige Vergabe (nach Einholung von 3 Angeboten) zulässig.
Dies gilt für beschränkte Ausschreibungen sowie deren Aufträge, die ein geschätztes Auftragsvolumen von 25.000 EUR bzw. 15.000 EUR (netto) im Verhandlungsverfahren überschreiten.
Bau- und Lieferaufträge:
Die Verwaltung ist verpflichtet, im Internet über erteilte Aufträge zu informieren, und zwar bei
- Vergaben nach der UVgO und VOB/A nach beschränkter Ausschreibung ab einem Auftragswert von 25.000 EUR (netto)
- freihändigen Vergaben nach der VOB/A ab einem Auftragswert von 15.000 EUR (netto).
Die Informationen müssen mindestens sechs Monate bereitstehen. Eine Liste der erteilten Aufträge finden Sie hier.